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Sicherheit im Umgang mit Hubarbeitsbühnen gewährleisten! Wir das Schulungszentrum bilden Sie für den Einsatz von Arbeitsbühnen + Steiger Aus-Fort-Weiter. Zu beachten ist, das die Berufsgenossenschaft einen Berechtigungsnachweis/Lenkberechtigung fordert! Der Einsatz von Hubarbeitsbühnen oder Steiger ist mit zahlreichen unterschiedlichen Gefährdungen verbunden, z. B.: Verlust der Standsicherheit der Maschine, beispielsweise durch eine fehlerhafte Aufstellung oder mangelhafte Abstützung mechanische Gefährdungen (Quetschungen, Abscheren), Anfahren von Gegenständen Kollisionen mit anderen Fahrzeugen oder Passanten Lärm und Vibration, beispielsweise bei Dieselmotoren herabfallende Gegenstände, etwa aufgrund der ungesicherten Mitnahme von Material und Werkzeugen Gefährdungen durch Flüssigkeiten oder Gase, z. B. Batteriesäure, Motorabgase Medien unter Druck, z. B. Hydraulikflüssigkeit Wärme und Kälte , elektrischer Strom, beispielsweise bei Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Freileitungen, Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum psychische Belastungen wie Stress, Überforderung, Zeitdruck Stolpern, Rutschen oder Stürzen, beispielsweise beim Ein- oder Aussteigen Einige Gefährdungen lassen sich konstruktiv vermeiden oder verringern, die von Scher- und Quetschstellen ausgeht. Die DIN EN 349 „Sicherheit von Maschinen – Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen“ definiert Mindestabstände, die eingehalten werden müssen, um Quetschgefahren auszuschließen: Berechtigungen zum Führen von aller Hebebühnen, Scheren-, Gelenkarmbühnen + Steiger Führerschein zum Erfolg! Schulungszentrum für Bauwesen und Logistik Geimer www.sfbl.de Tel:*******, Impressum: https://www.sfbl.de/impressum.html
location60314 Frankfurt am Main
Angebot
380 € VB
0,00416 BTC
0,17263 ETH
10,01318 ZEC
5,08497 LTC

Im Fachseminar Teleskoplader Schulung lernt man unter anderem Lasten richtig aufnehmen! Was einfach klingt, ist im betrieblichen Alltag nicht immer einfach umzusetzen, wie die jährlichen Unfallstatistiken zeigen. Hier spielen Unfälle mit Teleskopstaplern stets eine bedeutende Rolle, auch deswegen, weil oft nicht nur der Stapler, sondern auch die von ihm bewegte, manchmal tonnenschwere Last eine Gefährdung darstellt. Dabei lassen sich diese Risiken durch den richtigen Umgang mit Gerät und Last gut beherrschen – vorausgesetzt, es werden elementare Regeln für den Umgang mit Lasten beachtet. Wir, das Schulungszentrum für Bauwesen und Logistik Geimer, haben es uns zur Aufgabe gemacht, Mitarbeiter von Kunden speziell auszubilden. Immer wieder kommt es in Betrieben zu Unfällen mit Teleskop Staplerbeteiligung. Zu den häufigsten Ursachen gehört, dass die Last beim Aufnehmen instabil wird oder kippt. Viel schlimmer dass der Stapler aufgrund zu hoher Lastgewichte oder der nicht ordnungsgemäßen Lastaufnahme aus dem Gleichgewicht gerät und nach vorne kippt. Meist kommen bei solchen Unfällen der Fahrer und umstehende Dritte mit einem Schrecken davon. Einige verlaufen allerdings nicht so glimpflich ab, sondern enden mit Beschädigungen des Transportgutes oder Staplers, oder mit Verletzungen von Personen. Jedes Flurförderzeug, Teleskoplader wird vom Hersteller für eine bestimmte Höchstlast zugelassen. Diese wird in Standsicherheitsversuchen ermittelt und ist immer abhängig von Modell und Ausrüstung des Staplers, dem Lastschwerpunktabstand und der Reichweite. Auf dem Typenschild des Staplers bzw. dem Lastschwerpunkt-Diagramm können die zulässigen Traglasten für verschiedene Lastschwerpunktabstände abgelesen werden. Diese dürfen niemals, auch nicht kurzzeitig, überschritten werden. Damit der Teleskopstapler beim Anheben der Last nicht nach vorne kippt, muss er selber ein großes Gewicht besitzen. Bei Gabelstaplern mit einer Tragfähigkeit von bis zu 2 t beträgt das Eigengewicht etwa das 1,5- bis 2-Fache, bei höherer Tragfähigkeit auch deutlich mehr. Ihr Schulungszentrum für Bauwesen und Logistik Geimer Tel:*******, www.sfbl.de
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